Zeitarbeitnehmer
Der Arbeitnehmer bei einem anerkannten und hierzu berechtigten Zeitarbeitsunternehmen wird u.a. als Zeitarbeitnehmer bezeichnet, obwohl diese Bezeichnung fehlinterpretiert werden kann. Der Zeitarbeitnehmer steht in einem ordentlichen und sozialversicherungspflichtigen Vertragsverhältnis mit dem Zeitarbeitsunternehmen, das auch als Personaldienstleister bezeichnet wird. Der Zeitarbeitnehmer arbeitet in vertraglich geregelten Einsätzen bei einem Kundenunternehmen. Für viele Berufsanfänger, Menschen nach längerer Arbeitslosigkeit oder auch Migranten ist die Arbeit bei einem Personaldienstleister der optimale Einstieg bzw. Wiedereinstieg ins Berufsleben.