Verrechnungssatz
Als Verrechnungssatz bezeichnet man den Betrag, den der Personaldienstleister für die Vermittlung von passenden Mitarbeitern für einen Arbeitseinsatz bei einem Kundenunternehmen berechnet. Dieser Verrechnungssatz beinhaltet das Gehalt und alle Sozialabgaben für den Mitarbeiter sowie die Unterhalts- und Lohnkosten des Personaldienstleisters und z.B. Rücklagen für verleihfreie Zeiten. Die Höhe des Verrechnungssatzes wird im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Entleiher und Personaldienstleister festgelegt.