Rentenanspruch
Mitarbeiter bei einem Personaldienstleister sind Angestellte mit einem Arbeitsvertrag, der auch sämtliche Sozialversicherungspflichten erfüllt. Sie führen also wie andere Arbeitnehmer auch einen Teil ihres Bruttolohns zu diesem Zweck ab. Dazu gehört auch der Beitrag zur Rentenversicherung, mit dem sie zu ihrem späteren Rentenanspruch beitragen.