Mindestlohn
In der Zeitarbeit gilt eine eigenständiger Mindestlohn, der jedenfalls immer über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen muss. Die Eckdaten hierfür werden in den Tarifverhandlungen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund ausgehandelt. Der Mindestlohn entspricht dem Grundentgelt in der ersten von neun Entgeltgruppen, die die Entlohnung von ungelernten Arbeitskräften ohne längere Einarbeitung behandelt. Der derzeit gültige Tarifvertrag legt für die nächsten Jahre einen jährlichen Anstieg des Mindestlohns in der Zeitarbeit fest und gilt bis 2022.