Legitimation
Jedes Unternehmen, das in der Personaldienstleistung, also der Zeitarbeit tätig werden will, muss dazu um eine Genehmigung nachkommen. Diese Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird zunächst befristet und nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne unbefristet erteilt. Zuständig ist die jeweilige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit. Als Erweiterung der Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung sollten Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzbehörden, Berufsgenossenschaft und Krankenkassen angesehen werden.