Die Vergütung für Zeitarbeitnehmer und die klassisch im Betrieb angestellten Mitarbeiter soll sich weiter angleichen. In Branchen ohne einen vereinbarten Branchenzuschlag erhalten die Leiharbeitnehmer künftig spätestens nach 9 Monaten der Beschäftigung im entleihenden Betrieb die gleichen Vergütungsbestandteile wie die Arbeitnehmer in vergleichbarer Tätigkeit vor Ort. Hier spricht man von „Gesetzlichem Equal-Pay“, wobei es hierzu noch […]
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