Schnelle Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine
Wie wir im letzten Monat schon berichtet haben, dürfen ukrainische Flüchtlinge problemlos Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland aufnehmen. Das gilt explizit auch für Angebote aus der Zeitarbeit. Voraussetzung ist lediglich ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde. Schon bei der Antragstellung erhalten die Personen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Diese enthält einen Vermerk, nach dem eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Die Bundesagentur für Arbeit muss nicht gesondert zustimmen. Diese Möglichkeit machte sich auch ein findiger Kopf zunutze.
Der Chef eines Fahrradherstellers hatte sein ehemaliges Au-Pair samt Familie nach Deutschland holen wollen, als der Krieg ausbrach. Doch die jetzige Lehrerin hatte abgesagt, weil keine Arbeitsperspektive bestand. Schon kurze Zeit später stand auf seine Initiative hin das Portal “Jobaidukraine”. Nach ein paar Wochen sind bereits eine Million Besucher gezählt, 1.500 Einstellungsgespräche vermittelt und rund 20.000 Jobs im Angebot. Dabei geht es hauptsächlich um die typischen Mangelberufe in Deutschland, also Pflege, IT-Berufe, Handel, Gastronomie und Handwerk.