Verpflegungsmehraufwand
Arbeitnehmer aus der Zeitarbeit genießen die gleichen Rechte in Bezug auf Verpflegungsmehraufwand. Dieser entsteht, wenn Arbeitnehmer außerhalb beschäftigt werden. Einsätze oder Dienstreisen, die außerhalb der Arbeitsstätte stattfinden, können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Dabei gelten jedoch zeitliche Begrenzungen in Bezug auf die Dauer des Einsatzes. Fahrtkosten zur Arbeit, die der jeweilige Arbeitnehmer selber trägt, können jedoch zeitlich unbegrenzt abgesetzt werden. Bei der hkw gibt es spezielle und vorteilhafte Vereinbarungen zu den Fahrtkosten, die Sie von Ihrem Berater erfahren.