Verleiher
Dieser Begriff ist eine veraltete Bezeichnung für einen Personaldienstleister in der Zeitarbeit. Dieser Verleiher stellt dem Entleiher, also dem Kundenunternehmen, Arbeitskräfte zur Verfügung, die der Entleiher mit allen üblichen Rechten und Pflichten beschäftigt. Der Arbeitnehmer muss gemäß seines Vertrages beschäftigt werden und dabei nach dem Arbeitsschutzrecht behandelt werden. Beides unterliegt der Prüfungspflicht durch den Entleiher. Das Nähere regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.