Teilzeit- und Befristungsgesetz
Im Regelfall erhalten die Arbeitnehmer bei einem Personaldienstleister wie hkw einen unbefristeten Anstellungsvertrag. In Ausnahmefällen kann es jedoch auch zu einer befristeten Anstellung mit einer Höchstdauer von zwei Jahren kommen. So eine Befristung kann sich z.B. aus Gründen ergeben, die in der Person des einzustellenden Mitarbeiters liegen, vergleiche § 14 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Das trifft z.B. in manchen Fällen auf Studenten zu, die nach Abschluss des Studiums die Tätigkeit beenden wollen. Sonstige Ausnahmen werden z.B. im BAP Tarifvertrag mit dem DGB geregelt.