Stammmitarbeiter bzw. Stammpersonal
Dieser Begriff wird für die in in einer Festanstellung beim Kundenunternehmen beschäftigten Mitarbeiter verwendet. Mitarbeiter eines Personaldienstleisters haben bei ihrem Einsatz grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie die Stammmitarbeiter in vergleichbarer Tätigkeit und Position. Das gilt insbesondere auch für Zuwendungen und andere soziale Vergünstigungen wie z.B. eine Kindergartenbetreuung beim Kundenunternehmen. Zuwendungen, die aus Sachmitteln wie einem Dienstwagen oder einem Notebook bestehen, werden anteilig bezogen auf die Einsatzdauer ausbezahlt.