Qualitätsanspruch in der Zeitarbeit
An Arbeitnehmer aus der Zeitarbeit werden die gleichen Ansprüche an die Qualität ihrer Arbeit gestellt wie an die Mitarbeiter aus dem Stammpersonal. Dabei unterliegen sie während der Tätigkeit dem fachlichen Weisungsrecht der Führungskräfte vor Ort. Dafür stehen ihnen auf der anderen Seite sämtliche Vergünstigungen und Leistungen zu, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ebenfalls gewährt.