Leiharbeit
Leiharbeit ist der eigentlich veraltete Begriff für Arbeitnehmerüberlassung wie er allerdings häufig noch umgangssprachlich benutzt wird. Trotz seiner Verwendung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hat sich gegenüber der Leiharbeit der Begriff der Zeitarbeit oder gleich der Arbeitnehmerüberlassung durchgesetzt. Bei der Zeitarbeit entsteht ein vertragliches Dreiecksverhältnis. Der Zeitarbeitnehmer schließt einen normalen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister, der ihn fest einstellt. Das entleihende Unternehmen schließt daneben mit dem Personaldienstleister einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, dessen Bestandteile gesetzlich geregelt sind. So ist Art und Ort der Tätigkeit genau zu beschreiben. Ebenfalls gehört der Arbeitnehmer in diesem Vertrag namentlich bezeichnet.