Freiwillige Sozialleistungen
Bei der hkw erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diverse Vergünstigungen und Sozialleistungen, wozu z.B. ein Weihnachtsgeld, die betriebliche Altersvorsorge oder die Fahrtkostenerstattungen gehören. Werden die Mitarbeiter in einem Kundenunternehmen tätig, das allen seinen Stamm-Mitarbeitern freiwillige Sozialleistungen gewährt, gelten die entsprechenden Regelungen unter bestimmten Bedingungen auch für die Mitarbeiter aus der Zeitarbeit für die Dauer ihrer Tätigkeit. Voraussetzung dafür ist allerdings die wiederholte Erbringung dieser Sozialleistungen, so dass sie ins Gewohnheitsrecht übergegangen sind. Dazu gehören ebenfalls Sozialleistungen, die per Betriebsvereinbarung geregelt und damit verpflichtend geworden sind.