Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
Die vorgeschriebene Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmer-überlassung wird von der Bundesagentur für Arbeit erteilt. Die hkw erhielt diese erstmals am 20.03.1980 für drei Jahre, bis sie am 20.03.1983 unbefristet ausgestellt wurde. (siehe Urkunde Erlaubnis)