Branchenzuschläge als Teil von Tarifvereinbarungen
In verschiedenen Branchen existieren tarifliche Vereinbarungen mit der jeweils zuständigen Gewerkschaft. Die darin geregelten Vergünstigungen für Arbeitnehmer betreffen bisweilen auch besondere Zuschläge zum Arbeitsentgelt. Diese Zuschläge gelten ebenfalls für die Arbeitnehmer eines Personaldienstleisters bei ihrem Einsatz im entsprechenden Kundenbetrieb. Genaue Information dazu erhalten die Arbeitnehmer bei der hkw beim Bewerbungsgespräch für eine bestimmte Tätigkeit.