Backofen Arbeitsplatz?
Schweiß tropft von der Stirn und die Konzentration schwindet im Eilverfahren. Gibt es im Büro eigentlich auch so etwas wie das „Hitzefrei“ der Schüler oder zumindest den Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume? Die Antwort ist ein klares „Jein”. Beschäftigte haben, so die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, keinen direkten Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder Hitzefrei. Backofentemperaturen sollten am Arbeitsplatz (außer natürlich in der Bäckerei!) nicht herrschen. Die Vorschriften des Arbeitsschutzrechts umreißen, dass der Arbeitgeber dort eine “gesundheitlich erträgliche” Temperatur zu gewährleisten hat. Die Temperatur in Arbeitsräumen soll grundsätzlich nicht über 26 Grad Celsius liegen. Steigen die Temperaturen über diesen Wert, so ist der Arbeitgeber dazu angehalten, Gegenmaßnahmen zu ergreifen: Jalousien schließen, mobile Kühlgeräte anschaffen oder eben die Bekleidungsregeln lockern. Haben die Temperaturen die 30-Grad-Marke geknackt, so kann die Arbeitszeit in kühlere Morgenstunden vorverlegt werden oder der Arbeitstag kann verkürzt werden. Dies gilt allerdings nur mit ok des Arbeitgebers! Laut Gesetzgeber ist das Arbeiten ab einer Temperatur von 35 Grad im Büro nicht mehr zumutbar. Fällt die Temperatur wieder ab, so heißt es allerdings: keine Ausreden und zurück an den Arbeitsplatz!